Neuerlicher Lockdown in Österreich. Welche Unternehmen haben welche Einschränkungen zu meistern?

Arbeiter mit Tablet
Schutzmaßnahmen sind wieder im größeren Umfang vorgeschrieben. Foto: Pico Bello

Wer nachsehen möchte ob sein oder ihr Betrieb auf der „schwarzen Liste“ steht und welche Restriktionen gelten, kann dies auf einem Verzeichnis der Wirtschaftskammer einsehen.

Darin gilt zum Beispiel für die Berufsgruppen des Baugewerbes, der Dachdecker, Glaser und Spengler, der Hafner, Platten- und Fliesenleger und Keramiker, der Maler und Tapezierer, der Bauhilfsgewerbe, des Holzbaus, der Tischler und Holzgestalter:

  • Produktion erlaubt,
  • Arbeiten auf Baustellen sowie
  • Montagen und Reparaturen sind erlaubt, beim
  • Verkauf von Waren gibt es Einschränkungen (nur Waren des täglichen Bedarfs)
  • Verkaufsräume können geöffnet bleiben, allerdings nur unter Einhaltung von 2G und Maskenpflicht. 

PCR-Tests: Hier gibt es Bezugsquellen
Oft kommt es zu Verzögerungen, bis Testergebnisse über einen PCR-Test vorliegen. Wer es bei privaten Testlabors versuchen möchte, findet sie auf einer Liste der PCR-Labore.

Noch viel umfangreicher ist diese Liste: Das österreichische Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz stellte eine Laborliste mit den Anbietern von PCR-Tests (PDF) zur Verfügung.

Und wie sieht es mit den Ausfallzahlungen, Umsatz-Bonus oder Kurzarbeit aus? Lesen Sie dazu diesen Artikel: CORONA II: Bis zu 80 % Ausfallbonus für Betriebe

(hst)

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