Am 25. September 2014 hatte Greenpeace CEE Romania am Bukarester Gerichtshof eine Klage eingereicht und die Annullierung des Rahmenerlasses Nr. 76/12.12.2013 verlangt: Diese positive Umweltschutzprüfung für den Bau des Schweighofer-Sägewerks in Reci war von der Umweltbehörde in Covasna ausgestellt worden. Die von Greenpeace eingebrachte Klage wurde nun vom Gericht in Bukarest in erster Instanz als unbegründet abgewiesen und die Umweltschutzorganisation zur Übernahme der Prozesskosten verpflichtet. Das Gericht lehnte die Klage wegen unzureichender Umweltschutzprüfungen für den Bau des Sägewerks in allen Punkten ab.
„Diesen Fall gewonnen zu haben ist ein klarer Beweis dafür, dass die Anschuldigungen, die Greenpeace und andere Umweltschutzorganisationen öffentlich gegen Holzindustrie Schweighofer vorgetragen haben, falsch und unbegründet sind“, sagt Dan Banacu, Geschäftsführer von Holzindustrie Schweighofer Baco in Rumänien. In der Vergangenheit hatte das österreichische Unternehmen immer wieder mit dem Vorwurf der illegalen Abholzung in Rumänien zu kämpfen.
Man sei sich der Problmeatik bewusst, dass es in Rumänien illegale Schlägerungen gebe, so das Unternehmen in einer Aussendung. Holzindustrie Schweighofer kaufe jedoch nur Holz aus legalen Quellen, jede Holzlieferung werde „mit allen technisch- und menschenmöglichen Maßnahmen an den Werkstoren streng auf Richtigkeit der Herkunftsdokumente und auch mit einem Abgleich mit der staatlichen Datenbank überprüft.“ Holzindustrie Schweighofer betreibt in Rumänien drei Sägewerke, ein Tischlerplattenwerk und ein Leimholzplattenwerk mit insgesamt 2.880 Mitarbeitern.