Seit Anfang des Jahres sind in der Schweiz neue Brandschutzvorschriften in Kraft, die die Anwendungsmöglichkeiten für Holz deutlich erweitern.
Mit den neuen Vorschriften wurden weitere Einschränkungen für den Holzbau beseitigt. Foto: pixabay.com
Holzbauten können in der Schweiz nun in allen Gebäudekategorien und Nutzungen errichtet werden, „bei den Anforderungen an den Feuerwiderstand wird nicht mehr zwischen brennbarer und nichtbrennbarer Konstruktion unterschieden“, informiert das Schweizer Lignum Journal online. „Brandschutztechnisch robuste, mit nicht brennbaren Bekleidungen geschützte Holzbauteile werden der nicht brennbaren Bauweise gleichgestellt.“
 
Damit normalisiere sich Holz als Baustoff ohne Sonderregelung, heißt es weiter. Die neuen Vorschriften berücksichtigten die Erkenntnisse wissenschaftlicher Untersuchungen, die nachweisen konnten, dass „die Brennbarkeit eines Baustoffes nicht das massgebende Kriterium ist, sondern die brandschutztechnisch korrekte Ausführung einer Konstruktion einen grösseren Einfluss auf das Brandverhalten hat.“
 
In der Schweiz werden die Brandschutzvorschriften alle zehn Jahre von der Vereinigung Kantonaler Fuerversicherung überarbeitet. Mit der jetzigen Revision erweitere sich der Anwendungsbereich für Bauteile in Holz über eine Feuerwiderstandsdauer von 60 Minuten hinaus. „Bis zu einer Gesamthöhe von 30 m können Wohn-, Büro- und Schulhäuser, Industrie- und Gewerbebauten, Beherbergungsbetriebe oder etwa Verkaufsgeschäfte in Holzbau realisiert werden“, unter bestimmten Rahmenbedingungen ist nun auch die Errrichtung von Hochhäuser mit tragenden Holzbauteilen möglich.

Quelle: Lignum.ch
 
 
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